Es gibt zwei hartnäckige Überzeugungen zur Bergrettung in der Schweiz, und beide sind falsch. Die eine lautet, dass die Krankenkasse das schon zahlt. Die andere, dass man abseits der Piste gar nicht versichert sei.
Die Wahrheit liegt dazwischen und ist unangenehm konkret.
Was ein Einsatz kostet
Ein einzelner Helikoptereinsatz kostet 3500 bis 4500 Franken, je nach Dauer, Region und Aufwand. Eine aufwendige Bergung, wie sie ein Lawinenunfall auslöst, mit Suchmannschaft, Lawinenhunden und mehreren Maschinen, geht in die Zehntausende.
Dem gegenüber steht eine Deckung, die die meisten Leute überschätzen: Die obligatorische Grundversicherung übernimmt bei Rettungen die Hälfte der Kosten, höchstens 5000 Franken pro Jahr. Bei Transportflügen sind es ebenfalls 50 Prozent, aber nur bis 500 Franken im Jahr.
Der Punkt, der die meisten überrascht
Abseits der Piste ist man nicht automatisch unversichert. Das ist das häufigste Missverständnis. Der Versicherungsschutz gilt auch für Bergungen im freien Gelände, etwa wenn Variantenfahrer von einer Lawine verschüttet werden.
Das Problem ist nicht der Ort. Das Problem ist die Höhe der Deckung, und die ist überall dieselbe, ob auf der Piste oder daneben.
Ein zweiter Punkt, der ebenfalls oft falsch erinnert wird: Wer in der Schweiz angestellt ist, ist über den Arbeitgeber unfallversichert, und diese Unfallversicherung deckt Rettungskosten deutlich besser als die Grundversicherung. Für Nichterwerbstätige, Selbstständige und Personen unter dem Mindestpensum gilt das nicht. Wie hoch die Deckung im eigenen Fall tatsächlich ist, steht in der eigenen Police, und das ist der einzige Ort, an dem es verbindlich steht. Wir nennen hier bewusst keine Zahl dafür, weil sie von der Versicherungsart abhängt und eine falsche Zahl hier teurer wäre als keine.
Die Gönnerschaft
Die Rega kann ihren Gönnerinnen und Gönnern die Kosten eines Einsatzes erlassen, wenn keine Versicherung dafür aufkommt oder nur teilweise. Das ist kein Versicherungsvertrag, sondern ein Erlass, und genau deshalb greift er dort, wo die Versicherungen aufhören.
Die Zahlen dazu sind der Grund, warum dieser Beitrag existiert:
| Betrag | |
|---|---|
| Gönnerschaft Einzelperson | ab CHF 40 pro Jahr |
| Offene Kosten nach einem Standardeinsatz | rund CHF 2000 |
| Verhältnis | 1 zu 50 |
Zwischen Rega, Air-Glaciers und Air Zermatt besteht nach Angaben des SAC eine gegenseitige Anerkennung der Gönnerschaft. Das ist im Wallis relevant, wo nicht überall die Rega fliegt.
Man muss dazusagen, was eine Gönnerschaft nicht ist: kein Anspruch, keine Versicherung, kein Vorrang bei der Rettung. Gerettet wird man in der Schweiz unabhängig davon. Es geht ausschliesslich um die Rechnung danach.
Die grobe Fahrlässigkeit
Der Begriff, der in jeder Diskussion über Rettungen abseits der Piste auftaucht, meist mit der Behauptung, dass man dann gar nichts bekomme.
So einfach ist es nicht. Grobe Fahrlässigkeit kann zu einer Kürzung von Leistungen führen, nicht automatisch zur Verweigerung, und in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung dürfen Leistungen deswegen nicht gekürzt werden. In der Unfallversicherung sieht es anders aus, und dort kommt es auf den Einzelfall an.
Was in der Praxis als grob fahrlässig gilt, ist selten das Befahren eines Hangs an sich. Häufiger genannt werden das Missachten ausdrücklicher Sperrungen und das Fahren in gesperrtem Gelände. Der Unterschied zwischen «abseits der Piste» und «hinter der Absperrung» ist deshalb nicht nur ein sicherheitstechnischer, sondern auch ein finanzieller.
Wir sind kein Versicherungsberater und geben hier keine Rechtsauskunft. Wer es genau wissen will, fragt bei seiner Kasse und seiner Unfallversicherung nach, und zwar vor der Saison.
Was wir daraus machen würden
Drei nüchterne Schlüsse.
Die Gönnerschaft ist die günstigste Position im ganzen Wintersportbudget. Sie kostet weniger als eine halbe Tageskarte und deckt die Lücke, die andernfalls vierstellig wird. Wer ausrechnet, was ein Skitag kostet, sollte sie mitrechnen.
Die eigene Police vor der Saison anschauen. Insbesondere, wer nicht angestellt ist. Der Unterschied zwischen einer erwerbstätigen und einer nicht erwerbstätigen Person ist bei Rettungskosten erheblich, und er fällt genau dann auf, wenn es zu spät ist.
Sperrungen ernst nehmen, auch aus diesem Grund. Der sicherheitstechnische Grund ist der bessere. Aber wer sich davon nicht überzeugen lässt, sollte wissen, dass hinter der Absperrung auch die Kostenfrage anders aussieht.
Quellen und Vorbehalte
- Kosten eines Rettungsflugs: 3500 bis 4500 Franken je nach Dauer, Region und Aufwand; aufwendige Bergungen wie nach Lawinenunfällen im fünfstelligen Bereich. Angaben Schweizer Versicherer und Medienberichte, Stand 2026.
- Deckung der obligatorischen Grundversicherung: 50 Prozent der Rettungskosten, höchstens 5000 Franken pro Jahr; bei Transportflügen 50 Prozent, höchstens 500 Franken pro Jahr.
- Rega-Gönnerschaft: ab 40 Franken pro Jahr für Einzelpersonen. Die Rega kann Gönnern die Kosten erlassen, wenn der Einsatz nicht oder nur teilweise durch Versicherungen gedeckt ist. Gegenseitige Anerkennung mit Air-Glaciers und Air Zermatt nach Angaben des SAC.
- Der Versicherungsschutz gilt grundsätzlich auch für Bergungen abseits der Pisten.
- Zur Unfallversicherung nennen wir bewusst keine Deckungssumme. Sie hängt von Versicherungsart und Erwerbsstatus ab, und eine pauschale Zahl wäre für einen Teil der Leserschaft falsch. Massgeblich ist die eigene Police.
- Dieser Beitrag ist keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Er fasst öffentlich zugängliche Angaben zusammen; verbindlich sind allein die Bedingungen der eigenen Versicherer.
Zur Sache selbst: Dieser Beitrag behandelt Kosten, nicht Sicherheit. Wie man Lawinengefahr beurteilt, lernt man bei SLF und SAC.